TOP - 2.1 Finanzmittel Ortsbeirat - Dachverband Klarenthaler Vereinigungen e. V.
TOP-Informationen
Abstimmungs-Ergebnis
Einstimmig angenommen.
OV Koch hat wegen Befangenheit gemäß der §§ 25 HGO und 6 GO OBR (Widerstreit der Interessen) weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen und während der gesamten Zeit den Sitzungssaal verlassen. Die Sitzungsleitung hat der stv. Vorsitzender Kern übernommen.