TOP - 5.2 Finanzmittel Ortsbeirat - Evangelische Martin-Luther-Gemeinde Wiesbaden
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Abstimmungs-Ergebnis
Der OV Scholz hat aufgrund §§ 25 HGO u. § 6 GO OBR "Widerstreit der Interessen" während
der Beratung und Abstimmung den Sitzungsraum verlassen.
Einstimmig angenommen