TOP - 5. Nachtragsvertrag zum Durchführungsvertrag "Quartier Kureck"
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Ziel der Vorlage
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Quartier Kureck" vom 25.01.2016, geändert durch den 1. Nachtrag vom 04.07.2018/12.07.2018, regelt diverse Maßnahmen im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung des Plangebiets.
Der Baufortschritt am Kureck war bereits Gegenstand verschiedener Gremiensitzungen. Zuletzt wurde im Mai 2022 über das Bauvorhaben Kureck, Taunusstraße 1 (Hochhaus), und den zeitlichen Verzug bei der baulichen Umsetzung berichtet, vgl. Beschluss Nr. 0023 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau vom 22.03.2022.
Die Verhandlungen zu einem Nachtragsvertrag konnten erfolgreich abgeschlossen werden.
Mit dieser Sitzungsvorlage wird der Nachtragsvertrag zur Beschlussfassung vorgelegt.