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TOP - 2. 4. Fortschreibung lokaler Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises

Abstimmungs-Ergebnis

Bei Enthaltung von OBM Pilgenröther-Kuntze und gegen OBM Kuntze angenommen.

OBM Kuntze betont, dass er nicht gegen den Nahverkehr an sich stimmt, sondern

  1. Der Linienführung im Nahverkehrsplan (NVP) der beiden Linien durch die Sylter Straße nur zustimmen kann, wenn eine rechtssichere und stabile Sperre für denIndividualverkehr dort errichtet ist.
  2. Dem Zielplan erst zustimmen kann, wenn auf Basis der Erfahrungen mit dem Basisplan eine neuerliche Beteiligung des Ortsbeirats (OBR) und der Bürgerschaft stattfindet.