TOP - 2. 4. Fortschreibung lokaler Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises
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Gremium:
Vorgang:
Abstimmungs-Ergebnis
Bei Enthaltung von OBM Pilgenröther-Kuntze und gegen OBM Kuntze angenommen.
OBM Kuntze betont, dass er nicht gegen den Nahverkehr an sich stimmt, sondern
- Der Linienführung im Nahverkehrsplan (NVP) der beiden Linien durch die Sylter Straße nur zustimmen kann, wenn eine rechtssichere und stabile Sperre für denIndividualverkehr dort errichtet ist.
- Dem Zielplan erst zustimmen kann, wenn auf Basis der Erfahrungen mit dem Basisplan eine neuerliche Beteiligung des Ortsbeirats (OBR) und der Bürgerschaft stattfindet.