TOP - 8. Verträge zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Quartier Kureck
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Ziel der Vorlage
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Quartier Kureck" vom 25.01.2016, geändert durch den 1. Nachtrag vom 12.07.2018, regelt diverse Maßnahmen im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung des Plangebiets.
Der Baufortschritt am Kureck war bereits Gegenstand verschiedener Gremiensitzungen. Zuletzt wurde im Mai 2022 zum Sachstand berichtet, vgl. Beschluss Nr. 0023 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau vom 22.03.2022.
Über das Ergebnis der seither geführten Verhandlungen mit dem Vorhabenträger wird in der Dezember-Sitzung berichtet werden.
Vorab ist über die Ausübung des der LHW zustehenden Rücktrittsrechts vom Kaufvertrag über das ehemalige Flurstück 320/22 der Flur 82 in Wiesbaden zu entscheiden.