TOP - 5. Halbjährlicher Bericht (I/2024) über die Aufnahme von Darlehen und Liquiditätskrediten
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Ziel der Vorlage
Im Kontext der Neuregelung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Stadtverordnetenversamm-lung am 22.09.2016 eine Delegation der Aufnahme von Darlehen und Liquiditätskrediten auf den Stadtkämmerer beschlossen. Die vorliegende SV kommt der dabei festgelegten halbjährlichen Berichts-pflicht nach.