TOP - 1.1 Genehmigung der Tagesordnung
TOP-Informationen
Abstimmungs-Ergebnis
- Dem Finanzmittelantrag von „Norschter Kultur e.V.“ wird die Dringlichkeit nach §11 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Wiesbaden nicht zuerkannt und kommt auf die Tagesordnung am 22.05.2024.
- Dem Finanzmittelantrag der Katholischen Kirchengmeinde wird die Dringlichkeit nach § 11 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Wiesbaden zuerkannt und unter dem neuen Tagesordnungspunkt 3.4 behandelt.
- Im Schnelldurchlauf beschlossen werden die Tagesordnungspunkte 6,7 und 9
- Der Tagesordnungspunkt 4 wird vor dem Tagesordnungspunkt 2 behandelt.
- Die Tagesordnung wird mit den Änderungen und Ergänzungen in den Ziffern 2 - 4 genehmigt
Einstimmig angenommen