TOP - 4. Anpassung bestehender Gestattungsverträge zur Ladeinfrastruktur an das Europäische Beihilferecht
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Ziel der Vorlage
Seit dem Jahr 2018 unterstützt die Landeshauptstadt Wiesbaden den Aufbau von Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im öffentlichen Raum durch den Abschluß von Gestattungsverträgen im Einzelfall. Die bislang bestehenden Gestattungsverträge zur Ladeinfrastruktur bedürfen einer Anpassung an das Europäische Beihilferecht.