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TOP - 5.2 Eigenkapitaleinlage Bodenbevorratung SEG

Ziel der Vorlage
Um den Einfluss der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) auf wohnwirtschaftliche Entwicklungsflächen und Gewerbeflächen zu gestalten bzw. auszubauen, erwirbt die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) verfügbare und strategisch sinnvolle Immobilien mit Entwicklungsperspektiven im Rahmen der sog. Bodenbevorratung. Für die Finanzierung (Aufbringung der notwendigen Eigenmittel) der Ankäufe ist eine jährliche Gesellschaftereinlage erforderlich.