TOP - 3. Anreizsystem ESWE Verkehr
TOP-Informationen
Ziel der Vorlage
Auszahlung eines Bonus an ESWE Verkehr finanziert aus dem verpflichtend vorgeschriebenen Anreizsystem gemäß VO 1370/2007 (VO des Europäischen Rates und des Rates vom 23. Oktober 2001 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße) und dessen Umsetzung im derzeit gültigen öDA (Anlage 6) zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) und der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH.