TOP - 8. Verzeichnis der vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 genehmigten Grundstücksgeschäfte
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Ziel der Vorlage
Mit dieser Sitzungsvorlage werden den städtischen Körperschaften die im 1. Halbjahr 2022 durch die Amtsleitung, den Liegenschaftsdezernenten und den Magistrat im Rahmen ihrer Ermächtigung genehmigten Grundstücksan- und verkäufe des Liegenschaftsdezernates zur Kenntnis gegeben.
Die Vorlage erfolgt gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Haushaltsplanes.