TOP - 3. Hofgut Klarenthal - Rückgabe an die Landeshauptstadt Wiesbaden
TOP-Informationen
Ziel der Vorlage
Die Rückgabe des Hofgutes Klarenthal an die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Umwidmung des Zuschusses
war im Stadtverordnetenbeschluss Nr. 0440 vom 30. September 2021 an Voraussetzungen geknüpft
worden (vgl. Beschlusspunkt 2.1.).
Mögliche Auswirkungen (finanziell, steuerlich, bilanziell, Gemeinnützigkeit), die sich bei einem Heimfall an
die Landeshauptstadt Wiesbaden für die WJW und auch für die Landeshauptstadt Wiesbaden als Gesellschafterin
ergeben können, waren zu prüfen und gesondert vorzulegen. Das dieser Sitzungsvorlage beigefügte
Gutachten gibt Auskunft über die wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen.
Ferner wird die Aufteilung der finanziellen Mittel im Rahmen des Sofortprogramms Domäne Mechtildshausen
geregelt.