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TOP - 3. Hofgut Klarenthal - Rückgabe an die Landeshauptstadt Wiesbaden

Ziel der Vorlage
Die Rückgabe des Hofgutes Klarenthal an die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Umwidmung des Zuschusses war im Stadtverordnetenbeschluss Nr. 0440 vom 30. September 2021 an Voraussetzungen geknüpft worden (vgl. Beschlusspunkt 2.1.). Mögliche Auswirkungen (finanziell, steuerlich, bilanziell, Gemeinnützigkeit), die sich bei einem Heimfall an die Landeshauptstadt Wiesbaden für die WJW und auch für die Landeshauptstadt Wiesbaden als Gesellschafterin ergeben können, waren zu prüfen und gesondert vorzulegen. Das dieser Sitzungsvorlage beigefügte Gutachten gibt Auskunft über die wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen. Ferner wird die Aufteilung der finanziellen Mittel im Rahmen des Sofortprogramms Domäne Mechtildshausen geregelt.