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TOP - 9. Grundstück Welfenstr. – Vorkaufsrecht gem. § 24 und 25 BauGB

Ziel der Vorlage
Es wurde ein bebautes Gewerbegrundstück verkauft, das im Bereich des Bebauungsplans „Mainzer Straße Bereich D südlich der Welfenstraße im Ortsbezirk Südost“ liegt. Mit der Sitzungsvorlage wird über die Nichtausübung von Vorkaufsrechten entschieden.