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TOP - 4. Umlegungsverfahren 91 "Östlich der Anna-Birle-Straße" in Mainz-Kastel; Vorwegnahme der Entscheidung gemäß § 76 BauGB Beschluss Nr. 82

Ziel der Vorlage
Durch die Vorwegnahme der Entscheidung gemäß §76 BauGB - Beschluss Nr. 82 übernimmt die Landeshauptstadt Wiesbaden die letzten privaten Grundstücke im Gewerbegebiet Petersweg Ost. Ferner werden die Grundstücke Gemarkung Kastel, Flur 27, Flurstücke 46, 87, 88 und 89 gebildet. Mit Einverständnis einer Umlegungsbeteiligten werden ihr die Gewerbegrundstücke Flur 27, Flurstücke 47/2, 87 und 88 zugeteilt, ihre in die Umlegung eingebrachten Grundstücke gehen ins Eigentum der Landeshauptstadt Wiesbaden über.