TOP - 16. Erstellung von Clustervorlagen gemäß Beteiligungscodex
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Ziel der Vorlage
Gemäß Beteiligungshandbuch Kapitel G bzw. H sollen jährlich Clustervorlagen zu den Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen der Beteiligungsgesellschaften erstellt werden. Eine Evaluation des Beteiligungskodex hat ergeben, dass in der Neugestaltung des Beteiligungskodex auf diese Regelung zukünftig verzichtet wird. Bis zur Beschlussfassung über den neuen Kodex wird die Erstellung von Clustervorlagen ausgesetzt.