TOP - 113. Sondernutzungsgebühr für Warenauslagen aussetzen
gegen CDU, FDP
Enthaltung FW/Pro Auto
Protokollnotizen:
"Die CDU Fraktion stimmt grundsätzlich zu. Auf Grund nicht ausgeräumter rechtlicher Bedenken kann sie einem möglichen rechtswidrigen Beschluss aber nicht zustimmen und regt dringend die Einbeziehung des Rechtsamts hinsichtlich einer Satzungsänderung an."
„Die Fraktionen von CDU & FDP unterstützen die Entlastung der Wiesbadener Gastronomen und Einzelhändler durch den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren während der Corona-Pandemie und haben dies u.a. durch den gemeinsamen Antrag „Sondernutzungsgebühren für den Wiesbadener Einzelhandel gerecht und einfach gestalten“ vom 11.05.2021 deutlich gemacht.
Zur rechtssicheren Umsetzung des Verzichts auf die Sondernutzungsgebühren gibt es in der heutigen Situation nur einen Weg: Eine zeitlich befristete Verankerung der Gebührenhöhe von 0 Euro in der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Sondernutzungssatzung).
Der Verzicht auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren durch formlose Beschlüsse von Magistrat und/oder Stadtverordnetenversammlung oder durch einseitige Erklärung einzelner Dezernenten war nur in der ersten Phase der Pandemie statthaft. Das jetzige Vorgehen der Mehrheitsfraktionen widerspricht aus Sicht der Fraktionen von CDU und FDP dem kommunalen Haushaltsrecht und ist vor Gerichten und der Kommunalaufsicht angreifbar. In diesem Falle droht den betroffenen Einzelhändlern eine Nachzahlung der Beträge.
Die Fraktionen von CDU und FDP fordern den Magistrat auf, eine entsprechende Änderung der Satzung auf den Weg zu bringen, um die Sondernutzungsgebühren für Einzelhändler und Gastronomen für die Dauer der Pandemie auszusetzen und stehen für die Sicherstellung notwendiger parlamentarischer Mehrheiten jederzeit bereit.“