TOP - 9. Jahresabschluss der Landeshaupstadt Wiesbaden zum 31.12.2020 - Information über die wesentlichen Ergebnisse
TOP-Informationen
Ziel der Vorlage
Information der städtischen Gremien über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 gemäß § 112 Abs. 9 Hessische Gemeindeordnung (HGO)