TOP - 2. Jahresabschluss der Landeshaupstadt Wiesbaden zum 31.12.2020 - Information über die wesentlichen Ergebnisse
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Ziel der Vorlage
Information der städtischen Gremien über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 gemäß § 112 Abs. 9 Hessische Gemeindeordnung (HGO)