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TOP - 5. Verzeichnis der vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 genehmigten Grundstücksgeschäfte

Ziel der Vorlage
Mit dieser Sitzungsvorlage werden den städtischen Körperschaften die im 2. Halbjahr 2020 durch die Amtsleitung, den Liegenschaftsdezernenten und den Magistrat im Rahmen ihrer Ermächtigung genehmigten Grundstücksan- und verkäufe des Liegenschaftsdezernates zur Kenntnis gegeben. Die Vorlage erfolgt gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Haushaltsplanes.