TOP - 8. Bildung von zwei Erschließungsabschnitten für den Quartiersboulevard zwischen Weidenbornstraße und Hohenstaufenstraße gemäß § 130 Abs. 2 BauGB und § 3 der Erschließungsbeitragssatzung
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Ziel der Vorlage
Für das Entstehen der Beitragspflicht und die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen ist für den auszubauenden Quartiersboulevard zwischen Weidenbornstraße und Hohenstaufenstraße die Bildung von zwei Erschließungsabschnitten erforderlich.