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TOP - 1 13. Anträge der Ortsbeiräte zum Haushaltsplan-Entwurf 2006/2007

Ziel der Vorlage
Nach § 82 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist der Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Der Haushaltsplan berührt durch das Bereitstellen von Mitteln für die in den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde auszuführenden Investitionen in hohem Maße die Sonderinteressen der einzelnen Ortsbezirke. Der Ortsbeirat wird bei der Landeshauptstadt Wiesbaden in einem frühen Stadium eingeschaltet, damit dessen Anregungen im Zuge der Haushaltsplanberatungen ggf. aufgenommen werden können.