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TOP - I 32. Entwurf des Haushaltsplans 2006/2007 - Wirtschaftspläne städtischer Gesellschaften und Eigenbetriebe

Ziel der Vorlage
Die Wirtschaftspläne der Gesellschaften, an denen die Stadt mit mehr als 50 % beteiligt ist, sind dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen (§ 2 GemHVO). Die Körperschaften nehmen die Pläne folgender Gesellschaften zur Kenntnis: - GeWeGe Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Wiesbaden mbH (GeWeGe) - HSK Rhein-Main GmbH - Wiesbadener Jugendwerkstatt GmbH (WJW) - MBA Wiesbaden GmbH - AltenHilfe Wiesbaden GmbH (AHW) - Feierabendheim Simeonhaus GmbH. Die Wirtschaftspläne der übrigen Gesellschaften werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.