TOP - I 32. Entwurf des Haushaltsplans 2006/2007 - Wirtschaftspläne städtischer Gesellschaften und Eigenbetriebe
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Ziel der Vorlage
Die Wirtschaftspläne der Gesellschaften, an denen die Stadt mit mehr als 50 % beteiligt ist, sind dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen (§ 2 GemHVO). Die Körperschaften nehmen die Pläne folgender Gesellschaften zur Kenntnis:
- GeWeGe Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Wiesbaden mbH (GeWeGe)
- HSK Rhein-Main GmbH
- Wiesbadener Jugendwerkstatt GmbH (WJW)
- MBA Wiesbaden GmbH
- AltenHilfe Wiesbaden GmbH (AHW)
- Feierabendheim Simeonhaus GmbH.
Die Wirtschaftspläne der übrigen Gesellschaften werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.