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TOP - I 31. Entwurf Doppelhaushalt 2006/2007, schriftliche Anhörung der Ortsbeiräte

Ziel der Vorlage
Nach § 82 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist der Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Der Haushaltsplan berührt durch das Bereitstellen von Mitteln für die in den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde auszuführenden Investitionen in hohem Maße die Sonderinteressen der einzelnen Ortsbezirke.