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TOP - I 6. Beschlussfassung gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 57 der Ausführungsverordnung zum KWG (Kommunalwahlordnung - KWO) über Gültigkeit und über Einsprüche gegen die Wahlen von - Stadtverordnetenversammlung - Ortsbeiräten - Bildung eines Wahlprüfungsausschusses gemäß § 57 Abs. 2 KWO, soweit dies Einsprüche notwendig macht

Abstimmungs-Ergebnis
einstimmig