TOP - III 1. Neuregelungen zum Ostermarkt
TOP-Informationen
Ziel der Vorlage
Der Ostermarkt, der mit Beschlussnummer 0164 am 25.02.2003 vom Magistrat beschlossen wurde, soll um zwei Tage verlängert werden und mit den Öffnungszeiten den Einzelhandelsgeschäften angepasst werden. Gleichzeitig soll der Gebührenmaßstab verändert werden. Dabei wurde zugrunde gelegt, dass Kunsthandwerker mit geringeren Standgebühren und Imbiss/Ausschankbetriebe auf Grund höherer Umsätze mit höheren Gebühren belegt werden.
Für das Hauhaltsjahr 2006/2007 soll eine Mittelfreigabe in Höhe von 20.000 beschlossen werden.