TOP - I 18. Flächennutzungsplanänderung für den Planbereich "Auf den Erlen - Süd" im Ortsbezirk Auringen; Feststellungsbeschluss
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Ziel der Vorlage
Lebensmittelmärkte benötigen entsprechend den aktuellen Erfordernissen größere Verkaufsflä-chen als in der Vergangenheit, vor allem für einen kostendeckenden Betrieb der Märkte und eine möglichst umfassende Versorgung der Bevölkerung. Der frühere Lebensmittelmarkt mit einer Ver-kaufsfläche von ca. 470 qm im Ortsteil Auringen genügte den Anforderungen insbesondere im Hinblick auf Größe, Stellplätze und Warenangebot nicht mehr und wurde deshalb aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Für Auringen ist damit die verbrauchernahe Versorgung nicht mehr gewährleistet.
Um eine dauerhafte und qualitativ hochwertige Nahversorgung auch weiterhin sicherzustellen, soll neben kleineren Ladenlokalen ein großflächiger Lebensmittelmarkt im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO als Vollsortimenter im Bereich "Auf den Erlen-Süd" realisiert werden. Die Aufrechterhal-tung der Nahversorgung für die im Ortsbezirk Auringen wohnenden Menschen ist wichtiges Ziel der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung.
Zur städtebaulichen Einbindung und funktionalen Verknüpfung der Handelsnutzung mit dem Umfeld ist eine erweiterte Wohnnutzung im Planbereich "Auf den Erlen-Süd" beabsichtigt, die zudem der Befriedigung bestehen