TOP - 3. Bericht zum Frauenförderplan 2003 und 2004
TOP-Informationen
Ziel der Vorlage
Nach § 6 Abs. 2 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) ist der Stadtverordnetenver-sammlung alle zwei Jahre über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zur Frauenförderung zu berichten.
Dieser Bericht der Dienststelle Feuerwehr ergeht für die Jahre 2003 bis 2004.
Der Bericht lässt erkennen, dass die Frauenförderung der letzten Jahre - zumindest im Verwal-tungsbereich - recht positive Resultate aufzuweisen hat. Das Ziel, Frauen für den Einsatzdienst zu gewinnen, konnte nicht erreicht werden, weil angesichts der Haushaltslage keine Einstellungen erfolgt sind.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Feuerwehr wird als wichtige und notwendige Kontroll- und Unterstützungsinstanz bei der Umsetzung des HGlG in alle Entscheidungsprozesse schon im Vorfeld einbezogen.
Der Bericht ist in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Dienststelle Feuerwehr erstellt worden.