TOP - 2 60. Wirtschaftsplan 2006 und 2007 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
TOP-Informationen
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Dieser besteht aus dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan.