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TOP - 2 60. Wirtschaftsplan 2006 und 2007 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden

Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan.