TOP - 3. Halbjährlicher Bericht (I/2020) über die Aufnahme von Darlehen und langfristigen Kassenkrediten
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Ziel der Vorlage
Im Kontext der Neuregelung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2016 eine Delegation der Aufnahme von
Darlehen und langfristigen Kassenkrediten auf den Stadtkämmerer beschlossen.
Die vorliegende SV kommt der dabei festgelegten halbjährlichen Berichtspflicht nach.