TOP - 7. Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen/einer Ortsgerichtsschöffin für den Ortsbezirk Kostheim (SV 51 und 52)
TOP-Informationen
Abstimmungs-Ergebnis
Ziffern 1 und 2 einstimmig angenommen ohne OBM Wagner.
Ziffern 1 und 2 einstimmig angenommen ohne OBM Wagner.