TOP - 1. Jahresabschluss der Landeshauptstadt Wiesbaden zum 31.12.2019 – Information über die wesentlichen Ergebnisse
TOP-Informationen
Ziel der Vorlage
Information der städtischen Gremien über die wesentlichen Ergebnisse des
Jahresabschlusses 2019 gemäß § 112 Abs. 9 Hessische Gemeindeordnung (HGO)