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TOP - 3. Neuwahl Ortsgerichtsvorsteher (SV 7)

Abstimmungs-Ergebnis

Einstimmig angenommen ohne OBM Beuermann aufgrund § 25 HGO (Widerstreit der Interessen). OBM Beuermann war weder bei der Beratung, noch bei der Abstimmung anwesend.