TOP - 3. Neuwahl Ortsgerichtsvorsteher (SV 7)
TOP-Informationen
Abstimmungs-Ergebnis
Einstimmig angenommen ohne OBM Beuermann aufgrund § 25 HGO (Widerstreit der Interessen). OBM Beuermann war weder bei der Beratung, noch bei der Abstimmung anwesend.