TOP - 3. Interne Anlagerichtlinie im Kontext des neuen Landeserlasses „Hinweise zu kommunalen Geldanlagen"
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Ziel der Vorlage
Das Hessische Innenministerium hat im Rahmen eines neuen Erlasses „Hinweise zu kommunalen Geldanlagen" formuliert. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird daraus abgeleitet eine interne Anlagerichtlinie fixiert.