TOP - 7. Steuerpflicht der Stadt und Steuer-Compliance
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Ziel der Vorlage
Mit Beschluss Nr. 421 der Stadtverordnetenversammlung wurde der Magistrat beauftragt, ein Projekt vorzubereiten und einen Projektauftrag vorzulegen, mit dem Ziel, Prozesse und Strukturen zu schaffen, um die gesetzlichen Vorgaben des neuen Umsatzsteuergesetzes bis spätestens 31. Dezember 2020 in die Praxis umzusetzen und ein Steuerkontrollsystem für die Stadt einzurichten. Um das Projekt zu starten und um nachhaltig den steuerlichen Pflichten der Stadt nachzukommen, sind überplanmäßige Ressourcen (Personal- und Sachmittel) erforderlich.