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TOP - 2. Betriebsübergang Kinderhaus Wiesbaden e. V. zur Landeshauptstadt Wiesbaden

Abstimmungs-Ergebnis
Einstimmig (ohne OV Kammerer - § 25 HGO) angenommen. Gemäß § 6 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte und § 25 HGO 'Widerstreit der Interessen' hat Frau OV Kammerer weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teilgenommen und währendessen den Sitzungsraum verlassen. Die Sitzung wurde während des TOP von dem stellvertretenden Vorsitzenden Esmaeili Jamali geleitet.