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TOP - 2. Neubau Parkhaus Coulinstraße - Änderung des Erbbaugrundstücks

Ziel der Vorlage
Die Erbbaurechtsnehmerin des Grundstücks Parkhaus Coulinstraße hat sich verpflichtet, ein öffentliches Parkhaus zu errichten und zu betreiben. Im Zusammenhang mit dem Neubau des Parkhauses Coulinstraße wird das Gemeindebadgässchen umgebaut und neu gestaltet. Entsprechend der zwischen Stadt (Tiefbau- und Vermessungsamt) und Erbbaurechtsnehmerin abgestimmten neuen Ausbauplanung sollen auch die Grundstücksgrenzen und Zuschnitte im Bereich Gemeindebadgässchen angepasst und neu zugeschnitten werden.