TOP - 3. Durchführungsvertrag zur Neugestaltung Kureck; Übertragung des Grundstücks Schöne Aussicht 17 an die GWW
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Ziel der Vorlage
Im Rahmen der Neugestaltung des Kurecks wurde der IFM AG auferlegt, 18 Sozialwohnungen zu errichten und einen Betrag in Höhe von 520.000 € für Kinderbetreuungseinrichtungen an die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) zu entrichten. Mit notariell beglaubigtem Durchführungsvertrag vom 25.01.2016 zwischen der LHW und der IFM AG wurden diese sozialen Verpflichtungen auf die LHW übertragen. Zugleich wurde der Stadt ein Wahlrecht dahingehend eingeräumt, dass sie zur Finanzierung der zu erbringenden Maßnahmen entweder von der IFM AG einen Zahlbetrag i. H. v. 1,6 Mio. € erhält, alternativ sich oder einem von ihr zu benennenden Dritten das im Eigentum der IFM AG befindliche Objekt Schöne Aussicht 17 übertragen lässt. Mit dieser Sitzungsvorlage soll der Beschluss dahingehend herbeigeführt werden, dass die LHW ihr Wahlrecht so ausübt, dass die IFM Immobilien AG das vorbezeichnete Grundstück auf die GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH (GWW) zu Eigentum übertragen lässt und die Stadt hierfür im Gegenzug von der GWW eine Entschädigung i. H. v. 520.000 € erhält sowie 18 Wohnungen für Haushalte mit niedrigen Einkommen durch die GWW bereitgestellt werden.