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TOP - 1. Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Ziel der Vorlage
Mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zum 1. Januar 2017 ist für die Besteuerung der öffentlichen Hand ein grundlegender Wechsel verbunden. Um der Verwaltung die erforderliche Zeit zur Aufarbeitung der steuerrelevanten Sachverhalte zu ermöglichen, wurde in § 27 Abs. 22 UStG ein Optionsrecht eingerichtet, dessen Bedeutung und Folgen für die Stadt erläutert werden. Von diesem Optionsrecht sollte Gebrauch gemacht werden.