TOP - 3. Betrauung der Wiesbadener Baugesellschaften mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
TOP-Informationen
Ziel der Vorlage
Betrauung der WIM Wiesbadener Immobilienmanagement GmbH, der GeWeGe Wohnungsgesellschaft der Stadt Wiesbaden mbH, der GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH, der SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH und der WIM Liegenschaftsfonds GmbH & Co.KG in Ausführung der Vorschriften des europäischen Beihilferechts