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TOP - 10. Bürgerbegehren nach § 8 b Hessische Gemeindeordnung (HGO) – „Für die Erhaltung des Landschaftszuges und Erholungsgebietes Taunuskamm!" Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen

Ziel der Vorlage
Bürgerbegehren nach § 8b Hessische Gemeindeordnung (HGO) – „Für die Erhaltung des Landschaftszuges und Erholungsgebietes Taunuskamm!"; Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen.